4.   Lärmschutzlücken in Bremen

Wenn die Lärmvermeidung an der Quelle nicht ausreicht, müssen Maßnahmen am Ausbreitungsweg des Luftschalls ergriffen werden, Lärmschutzwände gelten als "aktive" Schallschutz-maßnahmen, Schallschutzfenster als "passive". Es hat sich gezeigt, dass Lärmschutzwände allein keinen ausreichenden Schutz bieten, so dass sie in der Regel mit Schallschutzfenstern kombiniert werden.

Wenn Eisenbahnstrecken neu gebaut oder baulich wesentlich geändert werden, haben die Anwohner im Baubereich einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen, man spricht von "Lärmvorsorge". Die Anwohner an sogenannten "Bestands-strecken" haben keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutz, selbst wenn sich der Schienenverkehr deutlich vermehrt hat und damit auch die Lärmbelastung. Für diese Anwohner hat die Bundesregierung im Jahre 1999 ein Programm der "freiwilligen Lärmsanierung" aufgelegt.

In Bremen wurden zahlreiche Lärmschutzwände gebaut, weitere sind in Planung. Dennoch ist die Situation unbefriedigend.

 

Lärmschutz für die Stolzenauer Straße!

Als 2002 Lärmschutzwände und -fenster südlich des Bremer Hauptbahnhofs an der Strecke nach Hannover / Osnabrück gebaut wurden, ging die Stolzenauer Straße in Bremen - Hastedt leer aus. Wir setzen uns ein für aktiven und passiven Lärm- schutz und Erschütterungsschutz in der Stolzenauer Straße in Hastedt!

1. Unser Schreiben vom 11.12.2013 an DB ProjektBau in Hannover mit der Forderung: Lärmschutzwand für die Stolzenauer Straße"

2. Unser Schreiben vom 08.01.2014 an Staatssekretär Uwe Beckmeyer, MdB (SPD) mit Bitte um Unterstützung für die Stolzenauer Straße:

14-01-08 an BMVI - 1.pdf
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14-01-08 an BMVI - 2.pdf
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WK20140220SKSOS6.pdf
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