1. Tempolimit und Fahrverbote
Anders als bei Straßenfahrzeugen gibt es im Schienenverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 oder 30 kmh, wenn die Gleise durch Wohngebiete führen. Entsprechend hoch ist der Lärm von Güterzügen, die mit 100 kmh durch die Stadt fahren oder ICEs mit 160 bis 210 kmh. Wenn man die Geschwindigkeit eines Güterzuges halbiert, bringt das eine Lärmminderung von 6 dB(A)!
Ein wichtiger Schritt: Gesetzentwurf zum
Verbot des Betriebs lauter Güterwagen
Wir Bahnlärminitiativen haben mit Nachdruck ein Gesetz gefordert, das den Betrieb von lauten Güterwagen ab 2020 eindeutig verbietet. Nun hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) einen Entwurf für ein Schienenlärmschutz-Gesetz vorgelegt. Bis zum 11. November können wir zu diesem Gesetz Stellung beziehen.
Wer liest den Text und schreibt uns seine Einschätzung?
2016-10-25 LA18 Einleitung Länder- Verbä[...]
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2016-10-24 BMVI SchienenlärmschutzG Bete[...]
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Nachtfahrverbot für Lärmgüterzüge ab 2020?
Anfrage an Bundes-Verkehrsminister Alexander Dobrindt vom 01.01.2014:
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Die Antwort des BMVI vom 25.02.2014, noch recht allgemein gehalten:
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Tempolimit
"Bahnlärm im Land: Tempolimit für Güterzüge möglich", Rhein-Zeitung 27.03.2014
Nachtfahrverbot in Österreich
Es geht: Nachtfahrverbot für Güterzüge auf einer Strecke in Österreich zwischen 20.30 und 6.00 Uhr !
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