Das Recht muss den Menschen dienen

Das Eisenbahnwesen in Deutschland wird durch Bundesgesetze und deren Verordnungen  geregelt, u.a. durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27.12.1993, das allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn-Bau-Betriebsordnung (EBO), das Bundesschienenwege-Ausbaugesetz. Den Schutz des Menschen vor Immissionen des Eisenbahnverkehrs regelt sehr unvollkommen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seiner 16. Verordnung (16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung).

 

Klage gegen die "Ertüchtigung" des Bremer Hauptbahnhofs

 

Initiativenmitglied Walter Ruffler klagte mit unserer Unter-stützung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisen-bahnbundesamtes vom 16.12.2011 beim OVG Bremen, siehe Gleis 1-Klage.

 

Doch die Klage ging verloren:

 

Mit Urteil vom 1. Oktober 2014 hat das OVG Bremen sein Urteil gesprochen:

1. Die Klage wird abgelehnt.

2. Der Kläger trägt die Kosten.

3. Revision ist nicht zugelassen.

 

Zur Erinnerung:

Am 23.01.2012 erhob Walter Ruffler durch seinen Anwalt Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) zur "Verlängerung von Gleis 1" des Bremer Hauptbahnhofs (Aktenzeichen 1 D 22/12). Ziel seiner Klage war die Aufhebung des Beschlusses und damit die Verhinderung der geplanten "Ertüchtigung" des Hauptbahnhofs ("Anfechtungsklage"). Inzwischen sind die Bauarbeiten trotz der Proteste abgeschlossen. Der Prozess wurde trotzdem geführt, um Nachbesserungen des Planfeststellungbeschlusses zu erwirken.

Urteilsbegründung des OVG Bremen vom 15.01.2015
15-01-06 Urteilsbegründung OVG Bremen.pd[...]
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