Die Politik ist verantwortlich!

Eisenbahnrecht ist Bundesrecht und die Bundesregierung ist alleinige Anteilseignerin der Deutschen Bahn AG. Anders als im Straßenverkehr haben Länder und Gemeinden nicht die Kompetenz, die Geschwindigkeit von Zügen zu regeln, deswegen dürfen häufig Güterzüge mit 100 km/h und ICEs mit 200 km/h durch  Wohngebiete brettern.

 

Dennoch sind Länder und Gemeinden nicht gänzlich ohne Einfluss auf konkrete Neu- und Ausbaumaßnahmen der Bahn, im Positiven wie im Negativen. So konnten die in der IG Bohr zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen an Ober- und Hochrhein erreichen, dass zwei weitere Gleise nun als Umgehungsstrecken geplant werden - weil das Land Baden-Württemberg einen Teil der Mehrkosten übernehmen will.

 

Bisweilen ziehen Investitionsvorhaben von Ländern und Gemeinden eine Steigerung des Güterverkehrs nach sich. So hat der Bremer Senat in den letzten Jahrzehnten für Hunderte von Millionen Euro die Hafenanlagen in Bremerhaven ausgebaut, damit mehr Container und mehr Autos umgeschlagen werden können. Und mit dem Land Niedersachsen zusammen wurde in Wilhelmshaven der Jade-Weser-Port mit einer Kapazität von 2,9 Mio. TEU (20-Fuß Standard Container) gebaut. So gesehen ist es konsequent, wenn sich der Senat bei der Deutschen Bahn dafür eingesetzt hat, das Nadelöhr Bremer Hauptbahnhof zu "ertüchtigen".

 

Durch den Bau neuer durchgehender Gleise soll die Kapazität des Bahnhofs für Güterzüge um 25% von 224 Ferngüterzügen pro Tag auf 280 Güterzüge gesteigert werden. Mehr Züge aber bedeuten mehr Lärm und Erschütterungen.

 

Und der Schutz der Bürger? Dazu schreibt der Senat in seiner Pressemitteilung vom 18.01.2012:

"Gleichwohl hat der Senat die Erwartung an die Deutsche Bahn und andere Eisenbahnunternehmen, den Lärmschutz durch geeignete Maßnahmen deutlich zu verbessern" - so wälzt man Verantwortung ab.