9.  EU

 

Begrenzte Höchstgeschwindigkeiten und Nachtfahrverbote mit geltendem EU Recht vereinbar

Auf eine Anfrage des EU Abgeorneten Norbert Neuser an die Kommission zur schriftlichen Beantwortung liegt nun eine Antwort vor.

Neuser hatte sich am 4. 10. 13 mit folgenden Fragen an die Kommission gewandt:

"1.Welchen offiziellen Standpunkt vertritt die Kommission zu örtlich begrenzten Geschwindigkeitsbegrenzungen und Nachtfahrverboten für laute Güterzüge als Lärmschutzmaßnahmen?

2.Wären solche Maßnahmen grundsätzlich mit EU Recht vereinbar und wenn ja, unter welchen Umständen?

3.Was ist das Ergebnis der jüngsten Stellungnahme des Juristischen Dienstes der Kommission zu diesen Fragen?"

Auch wenn die Antwort noch Fragen offen lässt, die die konkrete Umsetzung  betreffen, so ist sie doch ein wichtiger Schritt auf dem Wege zur Durchsetzung der Forderungen der Bürgerinitiativen:

DE

E-011384/2013

Antwort von Herrn Kallas

im Namen der Kommission

(18.11.2013)

 

"Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften der EU ist die Kommission der Auffassung, dass die nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geräuschemissionen von Güterzügen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrbeschränkungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten nicht gegen den Grundsatz des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen verstoßen, wenn sie gleichermaßen für alle Betreiber von Güterzügen für Fahrten durch das nationale Hoheitsgebiet – unabhängig von der Herkunft dieser Betreiber – gelten und wenn sie keine erheblichen Auswirkungen haben, die den Grundsatz des freien Verkehrs in Frage stellen.

 

Vor diesem Hintergrund müssen alle nationalen Regelungen im Einzelnen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht geprüft werden."