10.    Lärmberechnung

Die Schallschutzmaßnahmen werden ausgelegt nach einem Mittelwert des Lärms ("Mittelungspegel"), der sich ergibt aus einer Verrechnung des Lärms bei der Vorbeifahrt der Züge und den Lärmpausen zwischen den Zügen.

 

Das ist unrealistisch, denn im Zweifel reichen wenige laute Züge pro Stunde, um einen Schlaf permanent zu unterbrechen, deswegen müssen die Spitzenpegel in der Lärmformel adäquat berücksichtigt werden.